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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11   

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https://dejure.org/2013,23536
LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11 (https://dejure.org/2013,23536)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11 (https://dejure.org/2013,23536)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2013 - L 34 AS 1030/11 (https://dejure.org/2013,23536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 4a SGB 2, § 10 Abs 1 Nr 3 SGB 2, § 3 Abs 1 ErreichbAnO, § 15 BEEG, § 45 SGB 10
    Anspruch einer ein Kleinkind alleinerziehenden Hilfebedürftigen auf Leistungen der Grundsicherung trotz Ortsabwesenheit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 4a SGB 2, § 10 Abs 1 Nr 3 SGB 2, § 3 Abs 1 ErreichbAnO, § 15 BEEG, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung - keine Anwendung auf alleinerzeihende Hilfebedürftige eine einjährigen Kindes in der Mitte der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11
    Nach Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck der Vorschrift kommt eine Anwendung im vorliegenden Fall jedoch nicht in Betracht (vgl. zur Frage der Anwendbarkeit auf Bezieher von Sozialgeld das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - in juris; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. A. 2008, § 7 Randnr. 87; Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 3. A. 2009, § 7 Randnr. 109; zur Frage der Anwendbarkeit auf alleinerziehende Hilfebedürftige eines unter dreijährigen Kindes in Elternzeit das Urteil des SG Karlsruhe vom 14. März 2011 - S 5 AS 4172/10 - in juris sowie Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 3. A. 2009, § 7 Randnr. 109).

    Dies gilt zum einen für erwerbsunfähige Bezieher von Sozialgeld nach § 28 SGB II (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - a. a. O.; zur aktuellen Rechtslage ab dem 01. Januar 2011 vgl. § 7 Abs. 4a SGB II n. F. und dessen Gesetzesbegründung BT-Drucks. 17/3404, 152), zum anderen aber auch für Hilfebedürftige, denen nach § 10 Abs. 1 SGB II keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist (vgl. Brühl/Schoch in LPK-SGB II, a. a. O., § 7 Randnr. 109; Winkler, a. a. O., Seite 9).

    Denn auch ein rund dreimonatiger Urlaub im Ausland hat keinen Einfluss auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - a. a. O.).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11
    Eine Aufteilung nach Kopfteilen sei in entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 50/10 R) nicht vorzunehmen, so dass auch eine kopfteilige Erstattung bei ihr ausgeschlossen sei.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11
    § 48 SGB X setzt mithin voraus, dass aufgrund veränderter Umstände der ursprüngliche Verwaltungsakt nun (so) nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, NZS 2008, 160 Rdnr. 3; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 48 Rdnr. 12).
  • SG Karlsruhe, 14.03.2011 - S 5 AS 4172/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11
    Nach Entstehungsgeschichte und Sinn und Zweck der Vorschrift kommt eine Anwendung im vorliegenden Fall jedoch nicht in Betracht (vgl. zur Frage der Anwendbarkeit auf Bezieher von Sozialgeld das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - in juris; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. A. 2008, § 7 Randnr. 87; Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 3. A. 2009, § 7 Randnr. 109; zur Frage der Anwendbarkeit auf alleinerziehende Hilfebedürftige eines unter dreijährigen Kindes in Elternzeit das Urteil des SG Karlsruhe vom 14. März 2011 - S 5 AS 4172/10 - in juris sowie Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 3. A. 2009, § 7 Randnr. 109).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - L 19 AS 1769/13

    Prozesskostenhilfe

    Die Erfüllung des Sanktionstatbestandes des § 31 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB II kann zwar mit der Inanspruchnahme der Elternzeit ab dem 20.08.2012 in Betracht kommen, da bei Inanspruchnahme der Elternzeit zwar das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber die wechselseitigen Hauptpflichten wie die Vergütungspflicht und die Arbeitspflicht ruhen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11) und damit wegen des Fortfalls des Arbeitsentgelts sich die Hilfebedürftigkeit vergrößert.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2021 - L 12 AS 1677/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb

    Wie das SG dargelegt hat, wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass, wenn im Einzelfall gar keine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Betracht kommt, auch kein Grund bestehe, die Handlungsfreiheit des Leistungsberechtigten zu begrenzen und § 7 Abs. 4a SGB II a.F. in einer solchen Konstellation keine Anwendung finde (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.08.2013, L 34 AS 1030/11, juris, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 1353/21
    Im Hinblick darauf, dass § 7 Abs. 4a SGB II ortsabwesende Hilfebedürftige auf Grund des Leistungsausschlusses zu einer Rückkehr und zur aktiven Mitwirkung an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt bewegen soll und zudem Auslandsaufenthalte bei aufrechterhaltenem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland vermieden werden sollen (vgl. BT-Drucksache 16/1696, S. 26), sind von der Regelung nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte erfasst, nicht hingegen Personen, denen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist oder nicht zugemutet werden kann, etwa weil sie erwerbsgemindert sind oder ihnen eine Erwerbstätigkeit aus den in § 10 SGB II aufgezählten Gründen nicht zuzumuten ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2013, L 34 AS 1030/11, Rn. 24, juris; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.07.2010, L 3 AS 3552/09, Rn. 39 ff., juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 15.01.2019, Rn. 48, juris; Geiger in Münder/Geiger, SGB 11, 7.

    Alleinerziehenden ist zumindest vor Vollendung des dritten Lebensjahres wegen der Erziehung des Kindes nicht jede Arbeit zumutbar (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2013, L 34 AS 1030/11, Rn. 25, juris).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2019 - L 8 AS 251/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei ungenehmigter

    Der Leistungsausschluss soll bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht eingreifen, dem eine Erwerbstätigkeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist wie in dem dortigen Fall einer alleinerziehenden hilfebedürftigen Person in Elternzeit gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2013 - L 34 AS 1030/11 -, juris, Rn. 24 f.; ebenso Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. September 2012 - L 5 AS 378/10 B ER -, juris; wohl ablehnend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. November 2017 - L 7 AS 934/17 B ER-, juris, Rn. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2017 - L 7 AS 934/17

    Abwesenheit; Ausland; Ortsabwesenheit; Pflege; Pflegebedürftigkeit;

    Im Hinblick darauf, dass § 7 Abs. 4a SGB II a. F. ortsabwesende Hilfebedürftige auf Grund des Leistungsausschlusses zu einer Rückkehr und zur aktiven Mitwirkung an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt bewegt werden sollen und insbesondere Auslandsaufenthalte bei aufrechterhaltenem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland vermieden werden sollen (vgl. BT-Drucksache 16/1696, S. 26), ist in der Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Literatur die Ansicht vertreten worden, dass von der Regelung nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte erfasst seien, nicht hingegen Personen, denen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich sei oder nicht zugemutet werden könne, etwa weil sie erwerbsgemindert seien oder ihnen eine Erwerbstätigkeit aus den in § 10 SGB II aufgezählten Gründen nicht zuzumuten sei (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2013 - L 34 AS 1030/11 - Beschluss vom 9. September 2011 - L 5 AS 1340/11 B ER - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 - SG Karlsruhe Urteil vom 14. März 2011 - S 5 AS 4172/10 - Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 266: keine Anwendung auf alleinerziehende Leistungsberechtigte, die sich in Elternzeit befinden; Korte/Thie in: LPK-SGB II, SGB 11, 6.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 - L 4 AS 491/21

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zum Leistungsausschluss gem § 7 Abs 4a SGB

    Zu Letzteren gehören u.a. Schüler und Auszubildende, die der allgemeinen Schul- bzw. Berufsschulpflicht unterliegen und denen deshalb eine Eingliederung in Arbeit unzumutbar ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II) oder alleinerziehende Eltern von Kleinkindern unter drei Jahren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2013, L 34 AS 1030/11, juris) oder Personen, die Angehörige pflegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - L 16 KR 813/12
    Die Erfüllung des Sanktionstatbestandes des § 31 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB II kann zwar mit der Inanspruchnahme der Elternzeit ab dem 20.08.2012 in Betracht kommen, da bei Inanspruchnahme der Elternzeit zwar das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber die wechselseitigen Hauptpflichten wie die Vergütungspflicht und die Arbeitspflicht ruhen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2013 - L 34 AS 1030/11) und damit wegen des Fortfalls des Arbeitsentgelts sich die Hilfebedürftigkeit vergrößert.
  • LSG Hamburg, 06.07.2023 - L 4 AS 168/22

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei

    Zu Letzteren gehören u.a. Schüler und Auszubildende, die der allgemeinen Schul- bzw. Berufsschulpflicht unterliegen und denen deshalb eine Eingliederung in Arbeit unzumutbar ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II) oder auch alleinerziehende Eltern von Kleinkindern unter 3 Jahren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.8.2013 - L 34 AS 1030/11).
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